Seelsorge / Kasualien

Die Kasualien

Mit Kasualien bezeichnet man in der Kirche Gottesdienste zu besonderen Anlässen, also abseits des „normalen“ Gottesdienstgeschehens in der Kirche am Sonntagmorgen. Klassische Kasualien sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Auch Gottesdienste zu Jubiläen wie Goldene Konfirmation, Goldene Trauung etc. können als Kasualie gezählt werden.

Die Taufe

Die Taufe ist eine besondere Kasualie, denn unter den verschiedenen anlassbezogenen Gottesdiensten ist sie das einzige Sakrament. Ein Sakrament ist nach evangelischem Verständnis eine Handlung, die mit einem sichtbaren Zeichen, im Fall der Taufe das Übergießen mit Wasser, verbunden ist und gleichzeitig durch Christus im Neuen Testament mit einem Verheißungswort, dem sogenannten „Taufbefehl“ aus Mt 28, eingesetzt wurde. Das einzige andere Sakrament das die evangelische Kirche als solches kennt, ist das Abendmahl.

Damit eine Taufe von der evangelischen Kirche anerkannt wird, muss der Täufling mit Wasser übergossen werden (üblicherweise dreimal) und dazu die Taufformel „im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ gesprochen werden. Ist eine Taufe so passiert, ist es egal in welcher Kirche die Handlung durchgeführt wurde. Für die evangelische Kirche ist der/die Getaufte dann ein Mitglied der Kirche Jesu Christi. Aus diesem Grund ist es auch nicht nötig und inzwischen auch nicht mehr erlaubt Gläubige, die zum Beispiel aus der römisch-katholischen Kirche in die evangelische Kirche eintreten, nochmal zu taufen.

Nach evangelischem Verständnis ist die Taufe eine einmalige Handlung, die lebenslange Gültigkeit hat.

Die Taufe verdeutlicht das „Ja“ Gottes zu dem/der Getauften. Gleichzeitig bekennt der/die Getaufte vor der Taufe seinen/ihren Glauben. Da sich in der Kirchengeschichte der Brauch durchgesetzt hat und immer noch weit verbreitet ist, kleine Kinder/Säuglinge zu taufen, die noch nicht ihren Glauben bekennen können, garantieren Eltern und Paten eine christliche Erziehung. Diese soll es dem/der Getauften ermöglichen, sich später zu dem Glauben zu bekennen. Das Patenamt ist deshalb ein kirchliches Amt, das nur von getauften Mitgliedern einer christlichen Kirche ausgeübt werden kann. In der Konfirmation holt der/die Getaufte dann das Bekenntnis des eigenen Glaubens nach. Mit der Konfirmation erlischt auch für die Paten formal ihr Amt. Da Erwachsene, ab dem Alter der Religionsmündigkeit von 14 Jahren, ihren Glauben selbst bekennen können, benötigen diese zur Taufe keinen Paten.

Die Taufe geschieht grundsätzlich in einem öffentlichen Gottesdienst. Da mit der Taufe die Aufnahme in die Gemeinschaft der Getauften verbunden ist, ist es sinnvoll Taufen im „normalen“ Sonntagsgottesdienst mit versammelter Gemeinde durchzuführen. In Ausnahmefällen ist es aber auch möglich, Taufen in einem extra Gottesdienst zu feiern. In Notsituation, wie Lebensgefahr, kann jeder getaufte Christ eine „Nottaufe“ durchführen. Hierbei sollte Wasser verwendet werden und die Taufformel „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ gesprochen werden. Nach einer Nottaufe, sollte diese so bald wie möglich im Pfarramt mitgeteilt werden, damit diese ordnungsgemäß in den Kirchenbüchern vermerkt werden kann.

Die Bibel erzählt uns in allen vier Evangelien von der Taufe Jesu. Ob Jesus selbst Menschen getauft hat, ist allerdings historisch nicht gesichert. Der Evangelist Matthäus berichtet allerdings in seinem Evangelium, dass der Auferstandene Jesus seiner Jünger aufforderte „alle Welt zu taufen“ (Mt 28,19).

Für viele Familien ist die Taufe eines Kindes oft auch Anlass für ein kleines (oder größeres) Familienfest. Oft wird die eigentliche Taufe auch durch weitere Bräuche, wie zum Beispiel das Entzünden einer Taufkerze zur Erinnerung an die Taufe ergänzt.

Wenn Sie Interesse haben, sich selbst oder ihr Kind taufen zu lassen oder konkrete weitere Fragen zum Thema Taufe haben, können Sie gerne mit Pfarrer Wiegand Kontakt aufnehmen.

 

Die Konfirmation

Die Konfirmation ist eine Erfindung der Reformation – und noch dazu eine hessische! Der Reformator Martin Bucer „erfand“ die Konfirmation in der „Ziegenhainer Kirchenordnung“ von 1539. Anlass hierfür war, dass als Zulassung zum Abendmahl damals nicht alleine die Taufe, sondern eine Unterweisung im christlichen Glauben und ein öffentliches Bekenntnis zu diesem Glauben als nötig angesehen wurden.

Konfirmation und Ende der Schulzeit fielen in der Folge bald zusammen, so dass man mit der Konfirmation „erwachsen“ war und einen Beruf erlernen konnte. Dass in Deutschland 14 als das Alter der Religionsmündigkeit festgelegt wurde, ist eine Folge der Konfirmation, die von Anfang an mit etwa 14 Jahren gefeiert wurde.

Über die Jahrhunderte wurde das Fest der Konfirmation um weitere Aspekte angereichert. Heute kann man vier solcher Hauptaspekte unterscheiden:

1) Bekenntnis des eigenen Glaubens.

2) Gesegnet werden.

3) Übergang vom Kind zum Jugendlichen/Erwachsenen.

4) Vollwertiges Mitglied der Gemeinde sein.

In jeder Gemeinde ist die Gewichtung dieser Aspekte in der Konfirmandenzeit etwas unterschiedlich und auch jede*r Konfirmand*in findet diese Aspekte unterschiedlich wichtig, aber sie alle spielen eine Rolle.

In der Konfirmandenzeit, die ungefähr ein Jahr dauert, beschäftigen sich die Konfirmand*innen mit verschiedenen Aspekten des eigenen Glaubens.

Etwa im siebten Schuljahr werden die Kinder von uns zur Teilnahme am Konfirmationsunterricht eingeladen.

Wichtig ist, dass die Konfirmandenzeit kein zusätzlicher „Schulunterricht“ ist. Es geht in diesem Jahr nicht darum, bestimmte „Lernstoffe“ zu lernen oder erklärt zu bekommen, wie man „richtig“ als Christ*in lebt (denn das kann niemand von außen vorgeben), sondern es geht darum, als mündiger Mensch sich Gedanken über den eigenen Glauben zu machen und zu erfahren, dass man mit all seinen Stärken und Schwächen von Gott angenommen ist.

Damit dabei der Spaß nicht zu kurz kommt, werden auch mal Spiele gespielt oder kreative Bastelaktionen durchgeführt.

Nach der Konfirmation können die Mitglieder unserer Kirche Taufpaten/innen werden. Sie können kirchlich heiraten und haben das Recht auf eine lebenslange seelsorgerliche Begleitung. Sie können dem Kirchenvorstand angehören oder sonst Verantwortung in unserer Gemeinde übernehmen.

 

Trauung

Heiraten zwei Menschen, so ist es immer noch vergleichsweise üblich, dass auch ein Hochzeitsgottesdienst gefeiert wird. Erfahrungsgemäß haben bei keiner anderen Kasualie die Leute im vorherigen Gespräch mit der/dem Pfarrer*in so viele Fragen wie bei der kirchlichen Trauung. Oft drehen diese sich um besondere Varianten der Gottesdienstgestaltung. Hier kann auf jeden Fall über alles gesprochen werden und Pfarrer*innen werden ihre eigenen Erfahrungen in der Gestaltung von Traugottesdiensten mit einbringen. Grundsätzlich ist es möglich die Gottesdienste vielfältig zu gestalten – auch unter der Beteiligung von Angehörigen und Freund*innen des Brautpaares.

Ein evangelischer Traugottesdienst ist immer die Segnung einer schon geschlossenen Ehe. Deshalb ist die vorherige standesamtliche Hochzeit zwingende Voraussetzung für die Trauung. Ob diese aber wenige Stunden oder viele Jahre vor der kirchlichen Trauung stattgefunden hat, ist unerheblich. Schon zur Zeit Luthers wurde übrigens die Ehe rechtlich an der Kirchentür, also vor Beginn des Gottesdienstes, geschlossen und anschließend am Altar gesegnet.

Eine evangelische Trauung kann rechtlich stattfinden, wenn eine der beiden Personen Mitglied der evangelischen Kirche ist und beide die Trauung wünschen. Sogenannte „ökumenische Trauungen“ sind möglich. In diesem Fall wird entweder eine evangelische Trauung unter Beteiligung eines katholischen Priesters oder eine katholische Trauung unter Beteiligung eines/r evangelischen Pfarrer*in gefeiert. Welche Trauliturgie verwendet wird, richtet sich nach dem Ort der Trauung – also danach, ob der Gottesdienst in einer evangelischen oder katholischen Kirche gefeiert wird.

Traugottesdienste sind Gottesdienste und sind deshalb grundsätzlich für die Öffentlichkeit zugänglich. Sie müssen deshalb auch an einem für die Öffentlichkeit zugänglichen und für einen Gottesdienst geeigneten Ort gefeiert werden. Grundsätzlich ist dieser Ort eine Kirche. Alternativorte für Traugottesdienste können durch den Kirchenvorstand festgelegt werden.

Kirchliche Trauungen sind auch möglich, sollte mindestens eine*r der Partner*innen geschieden sein.

Den Trauspruch sucht sich das Brautpaar in der Regel selbst aus. Oft ist er Grundlage der Trauansprache im Gottesdienst.

In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, zu der auch die Kirchengemeinde Eschollbrücken gehört, sind die Trauungen von homosexuellen und heterosexuellen Paaren in jeder Hinsicht gleichgestellt. Weder Pfarrer*innen noch Kirchenvorstände dürfen die Trauung von homosexuellen Paaren grundsätzlich verweigern. In anderen Landeskirchen ist die Rechtslage leider zum Teil noch anders.

Bestattung  

Mit Kasualien bezeichnet man in der Kirche Gottesdienste zu besonderen Anlässen, also abseits des „normalen“ Gottesdienstgeschehens in der Kirche am Sonntagmorgen. Klassische Kasualien sind Taufe, Konfirmation, Trauung und Bestattung. Auch Gottesdienste zu Jubiläen wie Goldene Konfirmation, Goldene Trauung etc. können als Kasualie gezählt werden.

Der Tod gehört zum Leben dazu. Trotzdem fühlen sich viele Menschen unsicher im Umgang mit dem Tod. Dies betrifft sowohl die eigene Sterblichkeit als auch die von Angehörigen, Freunden und Bekannten. Die Bestattung von Verstorbenen und die Begleitung von Trauernden gehören zu den ältesten Aufgaben der christlichen Kirche. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass die Botschaft von der Überwindung des Todes in der Auferstehung Jesu zum Zentrum christlichen Glaubens gehört. Die Kirche ist davon überzeugt, dass der Tod nicht das letzte Wort hat, sondern alles Leben und Sterben unter der Hoffnung auf die Auferstehung geschieht. Wie die Auferstehung letztlich zu denken ist, dazu finden wir allerdings sowohl in der Kirchengeschichte als auch im biblischen Zeugnis unterschiedliche Auffassungen. Allen Vorstellungen gemeinsam ist aber das Vertrauen darauf, dass der Verstorbene eine Zukunft bei Gott haben wird.

Wenn ein Mensch stirbt, bietet die Kirche eine Begleitung der Angehörigen an. Wenn es von den Angehörigen gewünscht wird, kann im Sterbehaus durch den/die Pfarrer*in eine Aussegnung durchgeführt werden. Für diesen Zweck können Verstorbene bis zu 36 Stunden, nachdem sie gestorben sind, im Sterbehaus bleiben. Falls dies gewünscht ist, ist es wichtig, möglichst schnell mit der Kirchengemeinde Kontakt aufzunehmen und auch dem Bestattungsunternehmen diesen Wunsch möglichst beim ersten Kontakt mitzuteilen.

Auch wenn keine Aussegnung gewünscht ist, ist eine möglichst baldige Kontaktaufnahme mit dem/der Pfarrer*in sinnvoll. Dieser wird dann mit Ihnen einen Termin für ein Trauergespräch vereinbaren. In diesem Gespräch wird es dann sowohl um die praktischen Absprachen für die Trauerfeier, als auch um das Leben und die Todesumstände des Verstorbenen und auch die Situation der Angehörigen gehen. Pfarrer*innen werden immer versuchen, bei der Gestaltung der Trauerfeier auf Wünsche und Bedürfnisse der Verstorbenen und der Angehörigen einzugehen, müssen aber auch in die Absprachen zwischen den Angehörigen und dem Bestattungsinstitut einbezogen werden. Im Normalfall wird dann relativ zeitnah die Trauerfeier und Beisetzung auf dem Friedhof stattfinden. Beides kann entweder mit Sarg oder Urne geschehen. Die Beisetzung kann an einem Ort, der gesetzlich dafür vorgesehen ist, also auf einem Friedhof oder in einem Friedwald geschehen. Üblicherweise findet auch an diesem Ort der Gottesdienst zur Trauerfeier statt. Es ist aber auch in begründeten Fällen möglich, den Gottesdienst in der Kirche abzuhalten. Die Trauerfeier besteht üblicherweise aus zwei Teilen: Dem ersten Teil in der Kirche/Kapelle, in dem in einer Ansprache das Leben des Verstorbenen gewürdigt, die Trauer der Gemeinde in Worte gefasst und die Hoffnung auf die Auferstehung ausgedrückt wird. Der zweite Teil findet dann am Grab (oder der Urnenwand) statt, wo der/die Verstorbene dann zur letzten Ruhe gebettet wird. Dass dieser Ort, genauso wie der Gottesdienstort, öffentlich zugänglich ist, ist gesetzlich vorgeschrieben und sinnvoll, da nur so alle Trauernden die Möglichkeit haben das Grab zu besuchen. Auch Menschen, die keiner christlichen Kirche angehört haben, können in begründeten Fällen kirchlich bestattet werden. Um Angehörige nicht zu überfordern und die Unsicherheit im Umgang mit dem Tod zu nehmen, ist es sinnvoll, mit Menschen, die einem wichtig sind, über die eigene Sterblichkeit und die eigenen Vorstellungen von der Auferstehung zu sprechen. Pfarrer*innen sowie Bestatter*innen sind dazu bereit, bei solchen Gesprächen oder Überlegungen beratend zur Seite zu stehen.