EKHN

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) befindet sich mitten in einem Zukunftsprozess. Angesichts tiefgreifender gesellschaftlicher Verän­derungen und knapper werdender Ressourcen hat sie 2019 mit „ekhn2030“ begonnen, die Weichen für die Zukunft zu stellen. Die EKHN will sich als offene, mitglieder- und gemeinwesenorientierte Kirche weiterentwickeln. Ihr Anspruch ist es dabei, eine öffentliche Kirche, nah und in vielfältiger Weise bei den Menschen zu sein und Menschen mit­einander zu verbinden. Gleichzeitig gilt es, angesichts künftig deutlich gerin­gerer Kirchensteuereinnahmen Möglichkeiten zu finden, die Haushaltsaus­gaben bis 2030 um 140 Millionen Euro strukturell zu reduzieren. Eine Steuerungsgruppe unter Vorsitz des Kirchenpräsidenten Dr. Volker Jung beauftragt hierzu die Erarbeitung von Vorschlägen, die der Kirchen­synode vorgestellt werden. Alle Arbeitsbereiche in der EKHN sind hierbei im Blick. Eine wesentliche Rolle in dem Prozess soll die Zusammenarbeit von Kirchengemeinden in Nachbarschaftsräumen mit multiprofessionellenTeams aus Pfarrer*innen, Gemeindepädagog*innen und/oder Kirchen­musiker*innen sowie gemeinsamer Gebäudenutzung spielen. Der Prozess ist jederzeit aktuell im Internet zu verfolgen. Beteiligung ist ausdrücklich erwünscht. Mitglieder der Steuerungsgruppe informieren auf Dekanatssynoden und in anderen Gremien.

Die EKHN-Synode wird sich bei ihrer Tagung am 11. September 2021, der Herbsttagung vom 24. bis 27. November 2021 sowie der Tagung am 12. März 2022 mit ersten Gesetzesentwürfen und Beschlussvorschlägen befassen. Danach wird die neu konstituierte Synode weitere Beschlüsse fassen. 

Kontaktmailadresse für Fragen und Anregungen: ekhn2030@ekhn.de

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Online-Infoabende für alle: https://ehrenamtsakademie.ekhn.dePräsentationen in Dekanaten und KirchengemeindenDer Zukunftsprozess der EKHNekhn2030

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Kurzbericht von der 2. Tagung der 13. Kirchensynode der EKHN in Offenbach am Main


Zur Wahrung von Abständen in Corona-Infektionszeiten hatte der Kirchensynodalvorstand die Tagung vom traditionellen Dominikanerkloster in die Stadthalle Offenbach verlegt. Inhaltlich standen besonders Themen zur Reform ekhn2030 auf Programm. Die hier verlinkten Drucksachen geben die Vorlagen zur Synode wieder, die nicht nur im Fall des Verkündigungsdienstgesetzes von der Synode geändert wurden. Die beschlossenen Rechtstexte werden im Amtsblatt veröffentlicht.


1. Team-Arbeit: Das Kirchengesetz zum Verkündigungsdienst ist verabschiedet

37 Anträge, davon 18 aus Dekanaten, diskutierten die Synodalen vor Beschluss des Artikelgesetzes zum hauptamtlichen Verkündigungsdienst in 2. und 3. Lesung: Nach der verbindlichen Einführung von gemeindlichen Nachbarschaftsräumen durch die 12. Kirchensynode sieht dieses Gesetz jetzt die Zusammenarbeit von Kirchenmusiker*innen, Gemeindepädagog*innen und Pfarrer*innen in Teams vor – und verändert dabei eine Reihe von Detailregelungen in Gesetzen und Vorschriften. Besonders die Größe der Teams war umstritten: Eine
Festlegung ist nötig für die gemeinsame Stellenbemessung der drei Berufsgruppen. Am Ende folgte die Synodedem Vorschlag des Rechtsausschusses zur 2. Lesung, der eine Untergrenze von vier vollen Stellen je Team vorsieht, davon „in der Regel mindestens drei aus dem Pfarrdienst“.
Drs. 48/22 G


2. Arbeitspakete: Reform Ja – aber wie?

Neben dem Verkündigungsdienstgesetz wurden weitere Projekte der Reform ekhn2030 auf dieser Tagung diskutiert: Während die Leitsätze des Arbeitspakets (AP) 6 „Zukunftskonzept Kinder und Jugend“,
Drs.37/22 und Drs.38/22, mit geringen Änderungen beschlossen wurden, hat die Synode das AP 9 „Handlungsfelder und Zentren“ Drs.39/22 und Drs.40/22 wegen seiner weitreichenden Sparvorschläge zur Beratung in die Ausschüsse überwiesen: Eine Entscheidung darüber, wie das beschlossene Einsparvolumen von 7,8 Mio Euro erreicht werden soll, fällt die Synode damit erst auf der 3. Tagung im April 2023. Während Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Grundschule in Weiten-Gesäß, deren Trägerschaft abzugeben die Kirchenleitung vorschlägt, die Synodalen vor der Stadthalle mit Gesang begrüßten, machten sich im Saal Rednerinnen besonders für den Erhalt der theologischen Stelle für Frauenarbeit in der EKHN stark. Laut der Szenarien müsste der Verein der Evangelischen Frauen in Hessen und Nassau nicht nur um seine einzige Pfarrstelle sondern auch um einen
Großteil der Zuschüsse fürchten. Sowohl gegen die Abgabe der Trägerschaft der Grundschule in Weiten-Gesäß als auch gegen die Umstrukturierung der Frauenarbeit hatte es bereits vor der Synode öffentliche Proteste gegeben.
Unzufrieden zeigten sich Synodale mit der Kirchenleitungsvorlage zum Querschnittsthema 5 von ekhn2030 „Verwaltungsentwicklung“: Einstimmig (bei einer Enthaltung) überwiesen Sie die Drs. 41/22 zurück an die Kirchenleitung, die in einer neuen Arbeitsgruppe prüfen soll, wie auf den Verwaltungsebenen, insbesondere Gesamtkirche und Regionalverwaltungen, gemeinsam das Sparziel von 5 bis 10 Mio. Euro erreicht werden kann. Diese Verwaltungseinsparung ist Teil des von der 12. Kirchensynode beschlossenen Sparziels der EKHN: die strukturelle Reduzierung des Haushaltsvolumens um 140 Millionen Euro im Vergleich zum Basisjahr 2021. Zwischenziele und Meilensteinjahre sind geplant.


3. Rechtzeitig: Umsatzsteuer und preiswerter Ökostrom

Bis auf den Haushalt behandelt die Synode Gesetze in der Regel auf zwei Tagungen. Auch bedingt durch das neue Umsatzsteuerrecht haben die Synodalen auf Vorschlag der Kirchenleitung diesmal gleich vier Gesetze in drei Lesungen beschlossen. Möglich wurde dies durch intensive Vorberatung der Drucksachen durch die Ausschüsse. Durch ein Kirchengesetz werden Bestimmungen an die Vorschriften des neuen Umsatzsteuerrechtes ab 1.1.2023 angepasst
Drs.51/22 G, in einem weiteren ebenso der Kooperationsvertrag mit der EKKW, der besonders das
Religionspädagogische Institut (RPI) und das Zentrum Ökumene (ZOE) betrifft
Drs. 52/22 G. Weitere Gesetze lassen eine vereinfachte Erstellung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2022 zu Drs.50/22 G, die durch Einführung der Doppik derzeit in Verzug sind, bzw. übertragen die Aufgaben der selten beanspruchten Disziplinarkammer des Kirchlichen Verfassungs- und Verwaltungsgerichts (KVVG) auf das EKD-Disziplinargericht Drs.53/22 G. Schließlich erlaubt eine Änderung des Energiebeschaffungsgesetzes bis 31.12.2024 probeweise den Einkauf preisgünstigeren Ökostroms am Spotmarkt unter Einbeziehung des von der Zentralen Pfarreivermögensverwaltung (ZPV) erzeugten Eigenstroms der EKHN Drs.93/22 G. In der Vorstellung der Jahresrechnung der ZPV hatte OKR Markus Keller berichtet, dass bereits über ein Viertel des gesamten Stromjahresverbrauchs aller EKHN-Einrichtungen selbst durch Photovoltaik und Windkraft erzeugt würden. Dies solle ausgebaut werden Drs.55/22 B.


4. Vorsorgend: Haushalt 2023

Als „Planungssicherheit in schwierigen Zeiten“ ordnete Finanzdezernent Thorsten Hinte den Haushaltsplan 2023 mit einem Volumen von 721 Millionen Euro (2022: 710 Mio. Euro geplant) ein, den die Synodalen ohne Änderung einstimmig verabschiedeten. Erstmals werden im Haushaltsplan für alle Budgets Nachhaltigkeitskennzahlen ausgewiesen, z.B. für Energieverbrauch und Wege. Neu ist auch die Bildung eines „Zukunftsfonds“ von zunächst gut 26 Mio. Euro, der Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und innovative Projekte in Kirchengemeinden, Nachbarschaftsräumen und Dekanaten fördern soll. Der Haushaltsplan rechnet mit einem Jahresfehlbetrag von50,4 Mio. Euro, von dem 38 Mio. Euro aus der allgemeinen Ausgleichrücklage entnommen werden
Drs. 49/22 G.


5. Kirchenverwaltung: Neuer Leiter ist Jurist und Theologe

Zum neuen Leiter der Kirchenverwaltung wählte die Synode Prof. Dr. Lars Esterhaus (44). Der Professor für Öffentliches Recht an der Hochschule des Bundes hat nebenberuflich ein Masterstudium Evangelische Theologie absolviert. In seiner Bewerbungsrede beschrieb er die Kirchenverwaltung als Teil der „Kommunikation des Evangeliums“, der proaktiv offen auf gesellschaftliche Transformationen zugehe (nicht nur in der Digitalisierung) und erforderliche Dienstleistungen weiterentwickeln werde.
Präses Dr. Birgit Pfeiffer bedankte sich zum Abschluss der Synodentagung Esterhaus‘ Vorgänger Heinz Thomas Striegler, der im März 2023 in den Ruhestand tritt: Er habe als Verwaltungschef mit „ruhiger Hand den Tanker der EKHN“ über zwei Jahrzehnte mitgesteuert. Zum ordinierten Mitglied im KVVG wählte die Synode Dekan Roland Jaeckle (61). Neue Gemeindemitglieder in der Kirchenleitung werden ab 1.1.2023 Jürgen Mescher (67) aus Bensheim und Erhard Seeger (70) aus Dreieich. In synodale Ausschüsse wurden nachgewählt Dr. Mónica Holtz aus Darmstadt in den Rechtsausschuss, Matthias Dachsel aus Frankfurt in den Finanzausschuss und Ute Feuerstake in den Ausschuss für Jugend, Bildung, Erwachsene und Lebenswelten (JuBEL).


6. Hoffnungsvoll: 50 Jahre Evangelische Mission in Solidarität (EMS)

Im Netzwerk der EMS arbeiten 25 Kirchen aus Asien, Afrika und Europa gleichberechtigt zusammen, darunter auch die EKHN. Die ökumenische Partnerkirchenarbeit der EKHN wird wesentlich durch EMS und die Vereinte Evangelische Mission (VEM) getragen. Generalsekretär Dr. Dieter Heidtmann betonte im Festvortrag, dass Mission nicht nur den Glauben verändere, sondern auch das Leben: Er verwies auf die gegenseitige Hilfe im Kirchennetzwerk und auf das Heilen von Wunden aus über 450 Jahren Kolonialzeit. Nicht nur für Dalits in Indien,
oder Menschen im Nahen Osten bildeten Kirchen oft „Inseln der Hoffnung“.
Präses Dr. Birgit Pfeiffer und die Synode gratulierten Detlev Knoche, dem Leiter des Zentrums Ökumene von EKHN
und EKKW, den die Delegierten der Vollversammlung wenige Tage vor der Tagung zum Vorsitzenden der EMS gewählt hatten. Beim Eröffnungsgottesdienst mit internationalen Partnergemeinden der EKHN hat die Synode als Kollekte 1200 Euro für den EMS-Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche gespendet.

7. Sichtbar: Frauen tragen Orange


Das Jubiläum „100 Jahre Frauen in Synoden“ war nicht nur durch zwei Banner auf der 2. Tagung der 13. Kirchensynode sichtbar: Am Synodenfreitag, dem 25.11., der auch der weltweite Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen war, hielten die weiblichen Mitglieder der Synode für ein Foto orangefarbene Schilder mit den Worten „Frau, Freiheit, Leben“ hoch. Diese heute rund 45 Prozent der EKHN-Synodalen unterstützten damit auch die wesentlich von Frauen getragenen Proteste im Iran. Auch orangeleuchtende Warnwesten mit der Aufschrift „Nein zur Gewalt gegen Frauen“ waren oft zu sehen.


Darmstadt, 6. Dezember 2022 Martin Franke-Coulbeaut

 

 

 


 

Auszug aus dem Bericht über die 12. Tagung der XII. Kirchensynode der EKHN am 11.9.2021 (von Ulrike Hoppe).
Die Synodentagung war bestimmt von den Berichten und ersten Lesungen von Gesetzesentwürfen aus dem Prozess ekhn2030. Durch die Begrenzung der Zeit und die Fülle an Anträgen und Wortmeldungen aus der Synode wurden in allen Fällen diese ersten Lesungen nur unterbrochen und werden auf der nächsten Tagung Ende November fortgeführt …

Zur Vorbereitung des Kirchengesetzes zur Pfarrstellenbemessung 2025-2029, das in der Frühjahrssynode 2022 verabschiedet werden soll, werden Richtungsbeschlüsse vorgelegt, die in Ausschüssen weiterbearbeitet und in der Novembersynode zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen: zur Pfarrstellenbemessung werden auch die Stellenpläne des kirchenmusikalischen und gemeindepädagogischen Dienstes herangezogen. Die Verteilung dieser Stellen erfolgt in von
den Dekanaten festgelegten Nachbarschaftsräumen. Die Pfarrdienstordnungen und Stellenbeschreibungen haben jeweils orts- und aufgabenbezogene Anteile. Das Miteinander aller Hauptamtlicher soll in einer gemeinsamen Dienstordnung beschrieben werden.Es sollen Mittel zur Begleitung der multiprofessionellen Teams bereitgestellt werden. …..

Die Kernpunkte sind: die Dekanate bilden bis zum 31.12.2023 Nachbarschaftsräume von 3000 – 6000 Gemeindegliedern, denen die Kirchengemeinden zugeordnet werden und in denen sie mit einem gemeinsamen Gemeindebüro zusammenarbeiten und sich bis zum 31.12.2026 als Kirchengemeinde, Gesamtkirchengemeinde oder Arbeitsgemeinschaft organisieren sollen. ….

Der Gebäudebestand von ca. 4500 Gebäuden ist zu hoch für die zukünftig zur Verfügung stehenden um 20% geringeren Mittel für die Bauunterhaltung.…. Alle Gebäude mit kirchlicher Funktion …. werden durch die Kirchenverwaltung in Gebäudesteckbriefen analysiert und durch die Dekanatssynode in einem Dekanatsbedarfsund -entwicklungsplan kategorisiert. Es gibt folgende Kategorien der Zuweisungsberechtigung: A -> auf Dauer, B -> bis auf weiteres, C -> nicht mehr zuweisungsberechtigt. In jedem Nachbarschaftsbereich wird ein Gebäudekonzept erstellt, das schließlich in den Dekanatsbedarfs- und entwicklungsplan einfließt, der von der Dekanatssynode beschlossen werden muss……

 


Digitale Frühjahrssynode der EKHN im April 2021:

zwischen Pflegenotstand und Zukunftsplanung

 

EKHN/Rahn Digitale Frühjahrssynode der EKHN 2021: Blick ins Dominikanerkloster Frankfurt.

 

Die Kirchensynode tagte wieder per Videoschalte. Dabei wurden wichtige Weichen auf den Weg in die Zukunft gestellt aber auch aktuelle Herausforderungne klar benannt. Die Kirchensynode der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Samstag (24. April) ihre traditionelle Frühjahrstagung beendet. Seit Donnerstag hatten die 140 Delegierten des mit einem Parlament vergleichbaren Kirchengremiums unter der Leitung von Präses Ulrich Oelschläger per Videoschalte getagt. Die Synode forderte unter anderem einen grundsätzlichen Umbau der Pflegeversicherung. Hessen-Nassaus Kirchenpräsident Volker Jung kritisierte bei dem digitalen Treffen die aktuelle europäische Flüchtlingspolitik. Gleichzeitig wurde intensiv an dem Zukunftsprojekt „ekhn2030“ weitergearbeitet. Zudem wählte die Synode Stephan Arras zum neuen Propst für Starkenburg.

Die Synode der EKHN hat sich auf ihrer Frühjahrstagung für eine grundlegende Reform der Pflege ausgesprochen. In einem Positionspapier und in einer Resolution fordert sie, den „Kollaps der Pflege“ zu verhindern. Eine „grundlegende Reform der Pflegeversicherung“ sei nötig. Ziel müsse am Ende eine „solidarisch finanzierte Vollversicherung mit festem, kalkulierbarem Eigenanteil“ sein. Die Delegierten machten auch auf die schwierigen Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte aufmerksam und warnten vor zunehmender „Berufsflucht“.

Der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung kritisierte auf der Synode die gegenwärtige Flüchtlingspolitik scharf, die zunehmend auf „Abschottung und Abschreckung“ setze. Er sieht gegenwärtig eine h verweigert“. Dies alles sei kein „kein schicksalhaftes tragisches Ereignis, sondern Ergebnis einer hochproblematischen Flüchtlingspolitik“, bei der starke EU-Staaten „das Flüchtlingsproblem an die schwachen Staaten im Süden und Osten der EU ausgelagert haben“. Das ist nicht nur inhuman gegenüber den Geflüchteten, sondern auch unsolidarisch gegenüber EU-Staaten wie Griechenland. Abschottung ist hier offenbar wichtiger als die Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich alle EU-Staaten verpflichtet haben.“ Jung ging vor der Synode auch auf das Thema Sterbehilfe ein. Seiner Ansicht nach solle sich die bevorstehende Ausgestaltung der Regelungen zum assistierten Suizid „am großen Ja Gottes zum Leben“ orientieren. Dies bedeute nicht, „dass es tragische Einzelfälle geben kann, in denen Menschen durch einen assistierten Suizid beim Sterben geholfen werden kann“.

Die Synode hat auf ihrer Online-Tagung auch die Arbeit an dem Zukunftsprozess „ekhn2030“ weiter fortgesetzt. Mit dem seit 2019 laufenden Projekt will die hessen-nassauische Kirche tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen und knapper werdenden Ressourcen begegnen. So ist es angesichts der prognostizierten Mitgliederentwicklung nötig, die jährlichen Ausgaben von aktuell rund 700 Millionen Euro um 140 Millionen Euro im Jahr 2030 zu senken. Vorgestellt wurde unter anderem ein Entwurf für die Zukunft der Medienarbeit in. Er sieht unter anderem eine engere Kooperation mit dem Gemeinschaftswerk der Evangelischen Publizistik (gep) vor. Beim Bericht über die Arbeit mit Jugendlichen und Familien wurde deutlich, dass die EKHN ihre Kommunikation besser an die Zielgruppe anpassen und mehr digitale Begegnung ermöglich müsse.

Stephan Arras ist der neue Propst für den Bereich Starkenburg. Die hessen-nassauische Kirchensynode wählte den 59 Jahre alten Theologen in das evangelische Leitungsamt. Ab dem kommenden Jahr ist er die geistliche Leitungsperson in der südhessischen Region um Darmstadt für rund 300.000 Kirchenmitglieder in über 150 Gemeinden. In seiner Wahlrede sprach sich Arras für eine Kirche aus, die die gesellschaftliche „Großwetterlage“ genau kennen müsse. Dazu gehöre etwa die „wachsende Religionslosigkeit der Menschen in Europa“. Arras tritt die Nachfolge von Karin Held an, die 2022 in den Ruhestand geht. Zur Wahl hatte sich auch Kristina Augst (52) gestellt, Studienleiterin im Religionspädagogischen Institut der hessen-nassauischen Kirche für die Region Darmstadt.

Der Rüsselsheimer Pfarrer Wolfgang Prawitz ist neuer stellvertretender Präses der EKHN-Kirchensynode. Prawitz tritt die Nachfolge von  Susanne Bei der Wieden an. Die Frankfurter Pfarrerin wurde im März zur Kirchenpräsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche mit Sitz in Leer gewählt. Prawitz ist bereits seit vielen Jahren ein vertrautes Gesicht in der Synode. Er hat seit dem Jahr 2002 einen Sitz in dem mit einem Parlament vergleichbaren Gremium. Seit 2010 sitzt der 63 Jahre alte evangelische Theologe im Kirchensynodalvorstand, dem Präsidium der Synode. Prawitz ist zudem seit 2009 Mitglied in der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).

Die hessen-nassauische Kirche will den Alten Dom St. Johannis in Mainz in den kommenden fünf Jahren schrittweise zu einem „gottesdienstlich-kulturellen Ort und zugleich einem gesellschaftlich wirksamen Ort“ in der Mainzer Innenstadt weiterwickeln. Die aktuellen Planungen dazu wurden auf der digital tagenden Synode vorgestellt. Das Konzept sieht vor, dass ein Projektausschuss des Dekanats die konzeptionellen Beratungen fortsetzt. Bislang wurden fast zehn Millionen Euro für den Bau verausgabt oder verplant.

(Veröffentlichung der EKHN)